Terms
1. Allgemeines

1.1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit einer Bestellung werden diese AGB auch Vertragsinhalt aller zukünftigen Geschäfte. Einkaufsbedingungen von Kunden gelten nur, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Mit der Abgabe der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er diese AGB gelesen hat und damit einverstanden ist. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von uns bestätigt worden sind.

1.2. Angebot und Vertragsabschluss: Angebote sind nur bindend, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Sonstige Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigen. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Wir behalten uns vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen. Der Kunde verzichtet auf eine Annahmeerklärung (§ 864 ABGB). Über die Annahme seines Antrages auf Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von uns durch eine Bestätigung (z.B. eMail, Fax oder Brief ) unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren bzw. durch das Angebot oder das Erbringen der Dienstleistung.

1.3. Angaben in Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen und Beschreibungen sollen den Kunden über Eigenschaften von Waren informieren, wobei diese Eigenschaften keinesfalls als zugesichert gelten.

1.4. Auch bei Verkauf nach Muster werden die Eigenschaften der Muster, bzw. Proben, nicht zugesichert, insoweit handelt es sich lediglich um unverbindliche Ansichtsstücke, welche die Ware ungefähr beschreiben. Da der tatsächlich erfolgende Einsatz unserer Waren beim Kunden außerhalb unseres Einflusses liegt, werden schriftliche und mündliche Hinweise, Ratschlage usw. nur unverbindlich erteilt. Dem zufolge übernehmen wir auch keine Gewähr hinsichtlich der Eignung der Ware für die vom Kunde beabsichtigten Zwecke.

1.5. Produktaussagen sind Aussagen des Herstellers. Wir sind nicht Produzenten, sondern Zwischenhandler. Wir haften nicht für Produktaussagen, die den Produzenten betreffen.

1.6. Angegebene Lieferzeiten bzw. -termine werden nach Möglichkeit eingehalten, gelten jedoch nur als ungefähre Anhaltspunkte. Bei Dienstleistungs- und Sonderproduktionen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten konnen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Liefervertragen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

1.7. Nach Vertragsabschluss eintretende Erhöhungen von Zollen, Steuern und anderen Abgaben gehen zu Lasten des Kunden.

1.8. Ereignisse höherer Gewalt sowie drastische Rohwarenpreiserhöhungen berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dasselbe gilt auch bei sonstigen unvorhergesehenen Umständen, welche die Herstellung oder den Versand der Ware verhindern, verzögern oder erschweren. Insbesondere bei nicht rechtzeitiger oder nicht richtiger Selbstbelieferung sowie Energie- und Rohstoffmangel. Bei volligem oder teilweisem Ausfall unserer Bezugsquellen sind wir nicht verpflichtet, uns anderweitig einzudecken. Ausgeschlossen sind auch alle Ansprüche aus Folgeschaden, d. h. solche Ansprüche die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind.

1.9. Für den Fall, dass der Kunde Waren bei uns erwirbt, um diese gewerbsmäßig weiter zu veräußern, weisen wir darauf hin, dass sich der Kunde für diese Fälle selbst zu erkundigen hat, welche gesetzlichen Anforderungen zu erbringen und einzuhalten sind.

1.10. Sämtliche Preise und Zahlungskonditionen gelten für Ware frei ab Lager Transportkosten etc. gehen zu Lasten des Kunden sofern nicht ausdrücklich Zustellung auf unser Kosten (frei Haus) vereinbart wurde.



2. Preise und Zahlung

2.1. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zollen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigen uns zu einer entsprechenden Preisanpassung.

2.2. Unsere Preise verstehen sich immer exklusiv der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2.3. Unsere Lieferungen an neue Kunden erfolgen bei den ersten drei Lieferungen stets gegen Vorauszahlung, zuzüglich der dafür anfallenden Kosten. Danach ist eine Bestellung möglich, deren Rechnungsbetrag per Lastschrifteinzug ausgeglichen wird.

2.4. Bei Kauf gegen Rechnung sind diese Rechnungen binnen 8 Tagen netto Kasse ab dem darin genannten Fälligkeitstag zu bezahlen außer es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Fälligkeitstage an 4% Zinsen p.a. über dem jeweiligen Refinanzierungssatz der EZB zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes bleibt davon unberührt. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an uns zu leisten. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, sind wir zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt, eine dadurch eventuell notwendige Rückstellung der bezogenen Ware geht zu Kosten des Käufers. Uns steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.

2.5. Wechsel werden zur Zahlung nicht angenommen. Die Wechselkurs- bzw. Bankspesen trägt der Auftraggeber.

2.6. Der Kunde darf gegen unsere Kaufpreisforderung nur mit unstrittigen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

2.7. Neue Lieferungen erfolgen erst dann, wenn sämtliche vorhergehenden Lieferungen vom Kunden bezahlt wurden.



3. Versand

3.1. Die Gefahren des Transportes gehen stets zu Lasten des Kunden und zwar auch bei Lieferungen frei Haus.

3.2. Kosten von Warenrücknahmen gehen zu Lasten des Kunden.



4. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.



5. Reklamation/Rücknahme

5.1. Reklamationen konnen nur innerhalb von 3 Tagen ab der Übernahme der Ware und nur dann wenn die Ware in Ihrer ursprünglichen Originalverpackung zu Besichtigen ist, ordnungsgemäß transportiert und gelagert wurde anerkannt werden. Grundsätzlich wird im Falle einer anerkannten Reklamation nur die ganze Lieferung zurückgenommen. Teilrücknahmen davon oder Preisabschläge konnen nur nach schriftlicher Bestätigung unsererseits gewährt werden. Das einbehalten von Teilen einer Beanstandeten Lieferung führt dazu das wir jegliche Reklamation der besagten Lieferung ablehnen.



6. Haftung für Schäden

6.1. Für Schäden, die durch Mangel der Ware, irrtümliche Falschlieferung oder fehlerhafte Verpackung an den Rechtsgütern des Kunden einschließlich seines Vermögens entstehen, haften wir nicht.



7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Das Eigentum an der Ware geht erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung und Begleichung aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung auf den Kunden über.

7.2. Solange der Kunde seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt, ist er zur Weiterverwendung der Ware im üblichen Geschäftsgang befugt.

7.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, die Ware heraus zu verlangen und jederzeit in unmittelbaren oder mittelbaren Besitz zu nehmen.

7.4. Zur Ausübung des Eigentumsvorbehaltes räumt uns der Kunde schon jetzt einen unwiderruflich ungehinderten Zugang zu seinem Grundstück, Betriebsgelände, Lager oder Wohnung ein.

7.5. Der Kunde tritt hierdurch die sich aus der Weiterverwendung (z.B. Verkauf) der Vorbehaltsware ergebenden Ansprüche gegen Dritte mit sämtlichen Nebenrechten zur Sicherung aller unserer Forderungen an uns ab. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag unserer Rechnung für die Vorbehaltsware. Der Kunde ist bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang zur Einziehung seiner Forderungen aus einer Weiterverwendung der Vorbehaltsware befugt. Befindet er sich in Zahlungsverzug oder bestehen sonst Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, hat er sich jeder Verfügung über die Forderung zu enthalten, die Abtretung seinen Abnehmern gegenüber offen zu legen und uns sämtliche Auskunfte und Unterlagen zu geben, die sich auf den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren bzw. auf die an uns abgetretenen Forderungen beziehen.

7.6. Angriffe Dritter, insbesondere Pfandungen, hinsichtlich der Vorbehaltsware und der abgetretenen Ansprüche sind uns unverzüglich mitzuteilen.



8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

8.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen einem Kunden und uns ist Mauthausen.

8.2. Wir behalten uns vor, außerhalb des Mahnverfahrens gegenüber dem Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand vorzugehen.

8.3. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und uns gilt das Recht der Republik Osterreich, wobei die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes, soweit dies möglich ist, ausdrücklich ausgeschlossen sind.



9. Datenschutz

Kundendaten werden in maschinenlesbarer Form erfasst und für alle sich aus diesem Vertrag zur Abwicklung der ergebenden Aufgaben verwendet und maschinell verarbeitet. Eine darüber hinausgehende weitere Nutzung der Daten erfolgt nicht.



10. Schlussbestimmung

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine angemessene zulässige Regelung, welche die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben wurden, hatten sie die Unwirksamkeit bedacht.

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